Die Financial Action Task Force hat im Februar 2026 ihre Überwachungsliste aktualisiert und Kuwait sowie Papua-Neuguinea auf die Graue Liste gesetzt. Diese Entscheidung verändert die Zahlungswege und Compliance-Verfahren für Glücksspielanbieter in regulierten Märkten.
Finanzgatekeeper und regulatorische Ausrichtung
Die FATF legt Standards für Geldwäschebekämpfung, Terrorismusfinanzierung und Sanktionen für mehr als 200 Mitgliedsjurisdiktionen fest. Die Organisation vergibt keine Glücksspiellizenzen und überwacht keine Wettplattformen. Ihr Einfluss wirkt über Bankennetzwerke, Zahlungsdienstleister und Finanzregulierungsbehörden. Richard Williams von Keystone Law erklärt, dass der FATF-Status Regulierer und Anbieter direkt betrifft, während Banken, Zahlungsabwickler und Compliance-Abteilungen indirekte Folgen tragen. Eine Graue-Liste-Einstufung erhöht das von Finanzintermediären angewandte Risikoprofil, was zu langsameren Transaktionsabwicklungen, strengeren Kundenverifizierungen und längeren Onboarding-Phasen führt. Der Zyklus von Februar 2026 erhöhte die Gesamtzahl der überwachten Jurisdiktionen auf 22, wobei keine Entfernungen verzeichnet wurden.Tamsin Blow von CMS Law weist darauf hin, dass Mitgliedsländer FATF-Standards umsetzen müssen, was Glücksspielregulierer verpflichtet, diese Erwartungen in Lizenzierungsrahmen zu integrieren. Die UK Gambling Commission wendet robuste Verifizierungsverfahren an, wenn Anbieter mit höher-riskanten Jurisdiktionen interagieren.
Zwei Länder, Algerien und Namibia, werden derzeit als nahe an der Entfernung von der Überwachungsliste eingestuft.
Die Marktstruktur bestimmt das Ausmaß der FATF-Wirkung in bestimmten Regionen. Chris Adriaansz von Franssen Tolboom erklärt, dass lizenzierte Anbieter in den Niederlanden nur begrenzt betroffen sind, da Fernglücksspiellizenzen auf inländische Bewohner abzielen. FATF-Bezeichnungen für andere Jurisdiktionen verändern die Zahlungsbedingungen für niederländische Anbieter nicht, es sei denn, die Niederlande selbst unterliegen einer verstärkten Überwachung.